FRAGEN UND ANTWORTEN
Brauche ich für meinen Umbau, Dachgeschossausbau oder Anbau eine Baugenehmigung?
Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Vorhabens ab. Bestimmte Maßnahmen können nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen.
Gerade bei Umbauten im Bestand spielen viele Faktoren eine Rolle, beispielsweise bestehende Genehmigungen, der Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz oder die Art und der Umfang der geplanten Änderung.
Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort verschaffe ich mir einen Überblick über die bestehende Situation und Ihre Vorstellungen. Anschließend kann eingeschätzt werden, welcher Planungsweg sinnvoll ist und ob eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich wird.
Ich habe ein altes Gebäude und weiß nicht, was möglich ist. Was kann ich tun?
Viele Bestandsgebäude bieten interessante Möglichkeiten, erfordern jedoch eine sorgfältige Betrachtung der vorhandenen Situation. Vor einer konkreten Planung ist es sinnvoll zu prüfen, welche Nutzungen möglich sind und welche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Eine Machbarkeitsprüfung kann dabei helfen, die vorhandenen Potenziale eines Gebäudes zu erkennen und die nächsten Schritte festzulegen. So erhalten Sie frühzeitig eine Einschätzung, welche Möglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen für eine Umsetzung erforderlich sein können.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die Art der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils verändert. Beispiele hierfür sind der Umbau einer Scheune zu Wohnraum, die Umnutzung eines Lagers zu einer Werkstatt oder die Umwandlung einer Wohnung in eine gewerbliche Nutzung.
Gerade bei Bestandsgebäuden ist eine frühzeitige Prüfung wichtig, da sich durch eine neue Nutzung auch die baurechtlichen Anforderungen ändern können. Dabei können unter anderem Themen wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen eine Rolle spielen.
Kann ich ein altes Gebäude einfach umbauen?
Auch bei verfahrensfreien Maßnahmen erfolgt ein Umbau grundsätzlich in eigener Verantwortung. Die Verfahrensfreiheit ersetzt nicht die Einhaltung der geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Gerade ältere Gebäude weisen häufig besondere Rahmenbedingungen auf: vorhandene Konstruktionen, bestehende Genehmigungen, Brandschutz, Denkmalschutz oder weitere Anforderungen aus dem Baurecht müssen berücksichtigt werden.
Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und Planung hilft dabei, die Möglichkeiten des Gebäudes realistisch einzuschätzen und spätere Probleme zu vermeiden.
Wie läuft ein Bauvorhaben mit SIMMER ab?
Am Anfang steht die gemeinsame Betrachtung des bestehenden Gebäudes und Ihrer Vorstellungen. Bei einem Termin vor Ort werden die Ausgangssituation, mögliche Lösungsansätze und die weiteren Schritte besprochen.
Auf dieser Grundlage kann der erforderliche Planungsumfang festgelegt werden. Je nach Vorhaben begleite ich den Prozess von der ersten Idee über die Planung und Genehmigung bis zur weiteren Umsetzung.
Was kostet eine Planung für einen Umbau?
Die Kosten einer Planung hängen vom Umfang der Maßnahme, der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den erforderlichen Planungsleistungen ab.
Nach einer ersten Einschätzung des Vorhabens kann der notwendige Planungsumfang eingeordnet und eine transparente Grundlage für die weitere Vorgehensweise geschaffen werden. Der erste Termin ist stets kostenfrei.
Kann ich auch mit einer ersten Idee zu Ihnen kommen?
Ja. Gerade bei Bestandsgebäuden ist eine frühe Beratung oft sinnvoll, bevor konkrete Entscheidungen getroffen oder größere Investitionen getätigt werden.
Gemeinsam kann geprüft werden, welche Möglichkeiten das Gebäude bietet, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.